Gesetzliche Bestimmungen
Regeln für das Fjordangeln in Snekkvika
Herzlich willkommen zum Angelurlaub in Norwegen! Das Meer mit seinen Reichtümern ist ein Gemeingut und es ist uns wichtig, dieses Gemeingut zu pflegen und für die Zukunft zu erhalten. Leider befindet sich der Fischbestand entlang der Küste von Norwegen unter Druck. Wir sind darum gezwungen, gemeinschaftlich dafür zu sorgen, dass auch zukünftige Generationen die Möglichkeit haben werden, den Angelsport auszuüben.
Sie sind herzlich eingeladen, in norwegischen Salzgewässern kostenlos zu fischen.
Dabei gelten einige Regeln:
Verwenden Sie ausschließlich handgehaltene Angelausrüstung
Folgende geschützte Arten dürfen nicht gefischt werden:
Ganzjährig geschützt:
Dornhai, Riesenhai, Heringshai, Blauleng, Hummer, Roter Thun, Seidenhai, Aal, Lippfisch Geschützt während eines Teils des Jahres (siehe www.fdir.no): Schwarzer Heilbutt, Heilbutt, Seehase, Rotbarsch
Halten Sie die Mindestgrößenvorschriften für Fische ein
Der Verkauf Ihres Fangs ist verboten
Halten Sie beim Fischen einen Abstand von mindestens 100 Metern von Fischfarmen ein.
Beim Verlassen Norwegens dürfen Sie 10 kg Fisch oder Fischprodukte ausführen. Wenn Sie in einem registrierten Anglercamp (Angelurlaub Snekkvika ist registriert!) fischen, dürfen Sie beim Verlassen des Landes bis zu 18 kg Fisch oder Fischprodukte ausführen. Diese Quote kann 2x pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Neue gesetzliche Regelungen zur Fischfangquote ab 01.01.2026:
Maximale Ausfuhr von insgesamt 15 Kilogramm Fisch 2x pro Jahr.
Das Mindestalter zur Nutzung dieser Quote beträgt 12 Jahre.
Neue gesetzliche Regelungen zur Fischfangquote ab 01.01.2027:
Maximale Ausfuhr von insgesamt 10 Kilogramm Fisch 2x pro Jahr.
Das Mindestalter zur Nutzung dieser Quote beträgt 12 Jahre.
Um Ihnen ein sicheres und nachhaltiges Angelausflugserlebnis zu ermöglichen, ist es
wichtig, dass Sie die offiziellen Regeln für touristisches Angeln in Norwegen ab dem 1. August
2025 einhalten.
Die Zugangsdaten zum FischLog Erfassungssystem erhalten Sie von mir nach der Anreise.
- Tägliche Fangmeldung ist verpflichtend – auch bei Null-Fang.
Wenn Sie Fisch aus dem Land ausführen möchten, müssen Sie den Fang an jedem
einzelnen Tag melden und einreichen – selbst wenn Sie nichts gefangen haben. Dies ist
eine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht für Gäste, die unter einer registrierten
Touristfischerei betrieben. - Anforderungen an Fischarten und Menge:
Diese Regelung gilt insbesondere für die Arten Dorsch, Heilbutt, Seelachs, Rotbarsch
(Uer) und Seewolf (Steinbeißer). Jeder Fang muss mit der Anzahl pro Art registriert
werden – auch freigelassene Fische müssen angegeben werden. - Vorgaben für Ausfuhrdokumente:
Die Fangmeldung muss vollständig abgeschlossen sein, bevor Ausfuhrdokumente
ausgestellt werden dürfen. Unvollständige Meldungen können dazu führen, dass die
Dokumente ungültig sind oder vom Zoll abgelehnt werden. Zusätzlich müssen Sie bei
der Ausfuhrdokumentation für jede Person die Wohnadresse angeben.
Was bedeutet das für Sie? - Nach jeder Angeltour tragen Sie Ihren Fang im FishLog ein – auch wenn Sie nichts
gefangen haben, ist die Meldung „Null-Fang“ Pflicht. - Wenn Sie Fische zurückgesetzt haben, geben Sie bitte die Anzahl der freigelassenen
Fische im entsprechenden Feld an. - Am Ende Ihres Aufenthalts erhalten Sie die benötigte Exportdokumentation – nur, wenn
alle Fangdaten korrekt registriert und eingereicht wurden. Die Fangdaten werden
automatisch an die norwegische Fischereidirektion übermittelt, sobald Sie Ihre Einträge
im FishLog speichern.Vielen Dank, dass Sie zu einem nachhaltigen und verantwortungsbewussten
Touristenfischen in Norwegen beitragen — Sie unterstützen damit eindrucksvolle Erlebnisse
für Sie und kommende Generationen.
Mindestmaße der Fische:
Gesetzliche Mindestmaße für Fische gibt es in so gut wie allen europäischen Ländern – Norwegen bildete in dieser Hinsicht bis vor kurzem eine der wenigen Ausnahmen. Um den Fischreichtum in den Fjorden und Küstengewässern Norwegens auch in Zukunft zu gewährleisten, hat die Fischereidirektion nun eine Liste mit verbindlichen Mindestmaßen veröffentlicht. Die folgenden Angaben gelten für Angler, für die Berufsfischerei wurde teils abweichende Mindestmaße festgelegt.
Dorschartige
Dorsch (nördlich von 62° N*): 44 cm
Dorsch (südlich von 62° N*): 40 cm
Köhler / Seelachs: kein Mindestmaß
Leng: kein Mindestmaß
Pollack: kein Mindestmaß
Schellfisch (nördlich von 62° N*): 40 cm
Schellfisch (südlich von 62° N*): 31 cm
Seehecht: 30 cm
Wittling: 32 cm
Plattfische
Weißer Heilbutt: 80 cm
Schwarzer Heilbutt: 45 cm
Scholle (ganz Norwegen außer Skagerrak): 29 cm
Scholle (Skagerrak): 27 cm
Rotzunge: 28 cm
Kliesche: 23 cm
Rotzunge: 25 cm
Seezunge: 24 cm
Steinbutt: 30 cm
Glattbutt: 30 cm
Flügelbutt: 25 cm
Flunder: 20 cm
Sonstige
Hering (Skagerrak): 18 cm
Nordsee-Hering: 20 cm
Norwegischer Hering: 25 cm
Hering (Trondheimsfjord): 23 cm
Makrele: kein Mindestmaß
Rotbarsch: 32 cm
Steinbeißer: kein Mindestmaß
!!! Gesetzesänderung 2024 in der Kommune Surnadal !!!
Um den Lachsbestand in den Flüssen nachhaltig zu erhalten, gibt es ab 2024 einige neue Regeln zum Angeln im Fjord.
Diese wirken sich aber nicht auf die zu erwartenden Fangerfolge für den typischen Meeresangler aus. Es handelt sich um
Areale Fjordeinwärts Richtung des Flusses Surna welche üblicherweise sowieso nicht befischt werden.
Erläuterung:
Angeln rechts von der im Bild markierten roten Linie im Hamnesfjord ist nicht erlaubt. Dahinter befindet sich
die Mündung des Flusses Surna.